Die meisten der gezeigten Schreckschusswaffen tragen baujahrbedingt noch kein PTB-Zeichen und sind deshalb 1972 WBK-pflichtig geworden. Schon der blose Besitz (“Ausüben der tatsächlichen Gewalt”) solcher
Waffen ohne WBK ist heute strafbar.
Dr. Bodo von Rhein Sachverständiger für Waffen, Munition und Explosivstoffe